Lernförderung
Wenn die Schule bestätigt, dass ein Kind ohne Förderung das Lernziel nicht schafft, kann es die Nachhilfe aus dem Bildungspaket bezahlt bekommen.
Kinder haben einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn ihre Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten. Dieses Angebot gilt für alle Schüler*innen bis 25 Jahre.
Antragstellung | Ansprechpartner für die Lernförderung im Landkreis Fulda
Jobcenter | Amt für Arbeit und Soziales
Robert-Kircher-Str. 24, 36037 Fulda
Telefon: 0661 6006-8000
Von dort erhalten Sie bei genehmigter Lernförderung den „Auftragsbogen Lernförderung“, den Sie bitte bei der Anmeldung zum Förderunterricht bei uns abgeben.
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