Lernförderung

Wenn die Schule bestätigt, dass ein Kind ohne Förderung das Lernziel nicht schafft, kann es die Nachhilfe aus dem Bildungspaket bezahlt bekommen.

Kinder haben einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn ihre Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten. Dieses Angebot gilt für alle Schüler*innen bis 25 Jahre.

Antragstellung | Ansprechpartner für die Lernförderung im Landkreis Fulda 

Jobcenter | Amt für Arbeit und Soziales

Robert-Kircher-Str. 24, 36037 Fulda

Telefon: 0661 6006-8000

Von dort erhalten Sie bei genehmigter Lernförderung den „Auftragsbogen Lernförderung“, den Sie bitte bei der Anmeldung zum Förderunterricht bei uns abgeben.

Hier finden Sie unseren Informationsflyer zum Download.

Ihre Ansprechpartner