BAföG

2022/2023

Information über die Förderung von Schülern nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Für das Schuljahr 2022/23 findet das Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2010 (BGBI. | S. 1952, 2012 | S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2022 (BGBI. | S. 1150) Anwendung.

Förderung nach dem BAföG als Zuschuss erhalten Schüler von:

- Fach- u. Berufsfachschulen, die in einem zumindest zweijährigen Ausbildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen, 

- Fach- u. Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,

- Abendhauptschulen, Abendrealschulen in den letzten zwei Schulhalbjahren,

- Abendgymnasien in den letzten drei Schulhalbjahren.

Im Ausnahmefall können auch Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 (z. B. Gymnasien, zweijährigen Fachoberschulen (einschließlich Mischklassen), einjährigen Höheren Berufsfachschulen, zweijährigen Berufsfachschulen, die zu keinem berufsqualifizierenden Abschluss führen) Ausbildungsförderung erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Schüler aus ausbildungsbedingten Gründen nicht bei ihren Eltern wohnen.

Für Auszubildende von Fachschulen für Technik, Betriebswirtschaft, Sozialpädagogik, Sozialwirtschaft und Heilpädagogik sowie für Auszubildende von der Einjährigen Fachschule für Bürokommunikation besteht die Möglichkeit, zwischen der Förderung nach:

a) dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),

zuständig ist: Landkreis Fulda, Fachdienst Ausbildungsförderung, Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda, Tel.: 0661/6006-8760, -8761 , -8762 und -8763

o d e r

b) dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sog. ,,Aufstiegs-BAföG", zuständig ist: 

Studentenwerk Gießen, Otto-Behaghel-Str. 23, 35394 Gießen, Tel.: 0641/40008-0 oder Info-Hotline: 0800/622 36 34 (kostenfrei), 

zu wählen.


Nähere Informationen können bei den zuständigen Ämtern eingeholt werden. Für die Bearbeitung der BAföG-Anträge ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bereich die Eltern des Schülers ihren ständigen Wohnsitz haben (Ausnahmen gelten bei verheirateten Antragstellern, Vollwaisen, Abendgymnasiasten, Auszubildenden von einer Fachschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, etc.)

Es besteht die Möglichkeit den Online-Antrag unter https://www.bafög-hessen.de zu nutzen oder 

die erforderlichen BAföG-Formulare über das Internet unter www.bafög.de abzurufen oder 

die BAföG-Antragsformulare beim hiesigen Amt telefonisch anzufordern oder persönlich abzuholen.

Für Vorsprachen empfehlen wir eine vorherige telefonische Terminvereinbarung

Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.

Ihr Fachdienst Ausbildungsförderung