Imagefilm der Grundschule

 Jetzt noch anmelden!

Nutzen Sie die Möglichkeit und lernen Sie die verschiedenene Schulformen des Bildungsunternehmens Dr. Jordan kennen.

Sprechen Sie uns bitte an. Wir freuen uns auf Sie!

 Vermietung Sporthalle


 Termine|Events

Mai
Mo Di Mi Do Fr Sa So
18 30 01 02 03 04 05 06
19 07 08 09 10 11 12 13
20 14 15 16 17 18 19 20
21 21 22 23 24 25 26 27
22 28 29 30 31 01 02 03

 ISO-Zertifikation

Das Bildungsunternehmen Dr. Jordan ist vollständig ISO-zertifiziert nach ISO 9001:2008-12 durch


 Newsletter

Melden Sie sich noch heute an!


Informationen zum BAföG

Für das Schuljahr 2010|2011 findet das Zweiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22.BAföGÄndG) vom  23.12.2007, verkündet am 31.12.2004 in Nr.70 des Bundesgesetzblattes Teil I auf S.3254 ff, Anwendung. Das 22. Änderungsgesetz zum BaföG mit einigen zu erwartenden Leistungsverbesserungen wird voraussichtlich zum Schuljahr 2008/2009 wirksam werden. Hiernach gelten ab 01.08.2008 bzw. 01.10.2008 folgende we

  • Erhöhung des Bedarfsätze nach §§ 12 ff BaföG
  • Erhöhung der Freibeträge nach §§ 23 und 25 BAföG
  • Einführung des pauschalen Kinderbetreuungszuschlages nach §§ 14 b BAföG
  • Verbesserung der Auslandsförderung nach §5 BaföG
  • Erweiterung des Kreises der förderungsberechtigten Ausländer nach § 8 BaföG

Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als Zuschuss erhalten Schüler von:

  • Fach- u. Berufsfachschulen, die in einem zumindest zweijährigen Ausbildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen,
  • Fach- u. Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschl. Berufsausbildung voraussetzt,
  • Abendhaupt- und Abendrealschulen,
  • Abendgymnasien.

Im Ausnahmefall können auch Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 (z.B. Gymnasium, zweijährigen Fachoberschulen, einjährigen Höheren Berufsfachschulen, zweijährigen Berufsfachschulen, die zu keinem berufsqualifizierenden Abschluss führen) Ausbildungsförderung erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Schüler aus ausbildungsbedingten Gründen nicht bei ihren Eltern wohnen.

Für Auszubildende von Fachschulen für Techniker bzw. Betriebswirte besteht die Möglichkeit, zwischen der Förderung nach:

  • dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
    zuständige Behörden: Landkreis Fulda, Amt für Ausbildungsförderung, Wörthstr. 15, 36037 Fulda
    und
  • dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sog. "Meister-BAföG",zuständige Behörde: Studentenwerk Gießen, Otto-Behaghel-Str. 23, 35394 Gießen, Tel.: 0641/40008-452 (Herr Rücker) bzw. 0641/40008-433 (Frau Kraft),

zu wählen. Nähere Informationen können bei den zuständigen Ämtern eingeholt werden.

Für die Bearbeitung und Entscheidung der BAföG-Anträge ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bereich die Eltern des Schülers ihren ständigen Wohnsitz haben (Ausnahmen gelten bei verheirateten Antragstellern, Vollwaisen, Abendgymnasien etc.)

Weitere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung Fulda, Amt für Ausbildungsförderung, Wörthstr. 15, 36037 Fulda, Zimmer A 315 , Tel.: 0661/6006-347, -472 und -380. Die für die Antragstellung erforderlichen Formulare können persönlich abgeholt oder über das Internet abgerufen werden: www.das-neue-bafoeg.de.

Öffnungszeiten:

  • Dienstag und Donnerstag von 08.30 Uhr - 15.30 Uhr und nach Vereinbarung

Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.

----------------------
Diese Informationen wurden vom Amt für Ausbildungsförderung des Landkreis Fulda zur Verfügung gestellt.