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Das Bildungsunternehmen Dr. Jordan ist vollständig ISO-zertifiziert nach ISO 9001:2008-12 durch


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Informationen zu Förderprogrammen

Bildungsprämie

Mit der Bildungsprämie untersützt der Staat Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich beruflich weiterbilden möchten. Die Bildungsprämie übernimmt 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500,00 Euro pro Person und Jahr und kann alle 2 Jahre beantragt werden. Voraussetzung ist der Nachweis über eine Erwerbstätigkeit mit mind. 15 Wochenstunden (z.B. Lohnabrechnung) und ein max. zu versteuerndes Jahreseinkommen von 20.000 Euro  (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten).

Sie erhalten Ihren Prämiengutschein nach einer persönlichen und kostenlose Bildungsberatung bei:

Hessencampus Fulda, Peter Hille und Bernd Kromp, Am alten Schlachthof 4, 36037 Fulda, Telefon 0661 5800 222

Sprechzeiten: Dienstag, Donnerstag 10 - 18 Uhr, Mittwoch 14 - 18 Uhr | www.hessencampus-fulda.de

Qualifizierungsprogramm WeGebAU
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Aelterer in Unternehmen

Dieses Förderprogramm übernimmt 100 % der Weiterbildungskosten sowie die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Bildungsstätte für Leiharbeitnehmer/innen und grundsätzlich ältere Arbeitnehmer/innen (ab 45 Jahre).

Voraussetzungen: Die Weiterbildung muss während der betriebsüblichen Arbeitszeit stattfinden. Bei der Beantragung der Fördermittel unterstützt sie der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur:

Agentur für Arbeit, Arbeitgeberservice, Rangstr. 4, 36037 Fulda | Telefon 0661 17-377 | www.arbeitsagentur.de

Qualifizierungsscheck

Mit dem „Qualifizierungsscheck“ unterstützt das Land Hessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter), die durch eine berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig erhalten und verbessern möchten. Der Qualifizierungsscheck fördert 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500,00 Euro pro Person und Jahr.

Voraussetzungen: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in einem kleinen oder mittleren Unternehmen; Hauptwohnsitz in Hessen und keinen anerkannten Abschluss für die jetzige Tätigkeit. Wenn Sie älter als 45 Jahre oder in Teilzeit beschäftigt sind, erhalten Sie automatisch einen Qualifizierungsscheck.

Sie erhalten einen Qualifizierungsscheck nach einer persönlichen und kostenlose Bildungsberatung bei:

Hessencampus Fulda, Peter Hille und Bernd Kromp, Am alten Schlachthof 4, 36037 Fulda, Telefon 0661 5800 222

Sprechzeiten: Dienstag, Donnerstag 10 - 18 Uhr, Mittwoch 14 - 18 Uhr | www.hessencampus-fulda.de

Meister-BAföG

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Meister-BAföG" - unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.

Sie können für Ihre Weiterbildung einen Zuschuss von 30,5 Prozent  zu den Kurs- und Prüfungsgebühren erhalten. Wenn Sie ein Darlehen für die Gesamtgebühren beantragen, ist dieses während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren (längstens jedoch sechs Jahre) zins- und tilgungsfrei.

Für das Land Hessen ist das Studentenwerk Gießen zentraler Ansprechpartner für das Meister-BAföG:

Studentenwerk Gießen - AFBG - | Otto-Behaghel-Str. 23 - 27 | 35394 Gießen | Telefon 0641 40008-452 (-433) Information und Antragsstellung auch online: http://www.studentenwerk-giessen.de/Studienfinanzierung/